Aufsichtspflicht
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Sportvereins (ÜL, Trainer, Helfer) stehen die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht,die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutz an oberster Stelle.
Für den TV Hersfeld gelten folgende Regeln:
Geltungsbereich
Die Aufsichtspflicht gilt für das regelmäßig statt findende Sportangebot, für das ein Kind oder ein Jugendlicher angemeldet ist. Auch für weitere Angebote (Feste, Feiern, Wettkampffahrten, Freizeiten etc.) übernehmen die verantwortlichen Personendie Aufsichtspflicht. Über die genauen Termine der Angebote werden die Eltern schriftlich informiert. Bei bestimmten Angeboten ist eine schriftliche Anmeldung bzw. Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die aufsichtführenden Personen sind für das Geschehen in der genutzten Sportstätte während des bekannten Zeitrahmens verantwortlich. Dazu gehören
auch die Geräteräume und ggf. auch dieUmkleiden, Waschräume oder Toiletten. Eine persönliche Anwesenheit in den Umkleiden sowie in anderen Nebenräumen ist dabei i. A. nicht erforderlich. ÜL und Helfer stehen aber bei Konflikten als klärende Ansprechpartner zur Verfügung und betreten dann ggf. (mit vorheriger Ankündigung) die Umkleiden bzw. begleiten jüngere Kinder auf die Toilette.
Beginn und Ende
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Sportstätte kurz vor Beginn des Angebots. Begleiten Eltern die Kinder auf dem Hin- und Rückweg, überzeugen diese sich davon, dass die Sportstunde wie üblich auch stattfindet und der/die ÜL vor Ort ist.
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abschluss des Sportangebots und bezieht sich auch noch auf die übliche Zeit des Umkleidens und des Überprüfens, ob
die Kinder, die üblicherweise von Begleitpersonen abgeholt werden, auch von diesen in Empfang genommen worden sind.
Unsere ÜL und Helfer sind in der Regel spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sportstunde in der Sportstätte. Nach Ende der Stunde warten sie, bis der/die letzte Teilnehmer/in abgeholt wurde.
Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen als den sonst üblichen Trainingsorten beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abfahrt am Sammel- bzw.Treffpunkt. Sie endet nach Rückkehr am Sammel- bzw.Treffpunkt mit der Übergabe an die Eltern/Begleitpersonen.
Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberichtigten sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie die Kinder/Jugendlichen diesen Weg zurücklegen und ob sie dies eigenständig tun. Bei einem eigenständigen Rückweg sollte der ÜL davon in Kenntnis gesetzt werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder pünktlich abzuholen, um den Übungsleiter/innen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Kinder im Vorschulalter sollten grundsätzlich von den Eltern (oder von diesen beauftragten Personen) zum Sportangebot gebracht bzw. wieder abgeholt werden.
Aufsichtspflicht im Schwimmbad
Die Aufsichtspflicht des Trainers beginnt und endet mit der Schwimmstunde am Beckenrand. Die Anmeldung des Kindes ist durch die Eltern bzw. die beauftragte Person direkt beim ÜL vorzunehmen. Gleichfalls hat das Abholen und damit das Abmelden ebenfalls direkt zu erfolgen. Die Aufsichtspflicht im Umkleideraum und in der Dusche sowie für die Zeit vor und nach der Schwimmstunde obliegt den Eltern und wird vom Verein nicht übernommen.
Allgemeine Regeln
Kinder verlassen die Sportstätte nicht während des Angebots. Sollte es einen wichtigen Grund für das kurzfristige Verlassen der geben (Gang zur Toilette), melden sich die Kinder beim ÜL ab, bzw. lassen sich durch einen Helfer oder ein Elternteil begleiten (gilt für jüngere Kinder). Bei Kindern ist ein vorzeitiges Verlassen eines Sportangebots nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Jugendliche können, nach Absprache mit dem ÜL und nach Darlegung der Gründe (z. B. wichtiger Arzttermin, wichtige schulische Verpflichtungen o.Ä.) auch vorzeitig ein Training verlassen. Grundsätzlich können Eltern gerne bei der Sportstunde ihrer Kinder und Jugendlichen zuschauen. Sie sollten sich allerdings auch auf die Zuschauerrolle beschränken.
Unsere ÜL und Helfer achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen; sie betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder die Duschräume, sie klopfen an, wenn sie die Umkleiden betreten. Pädagogische Grundlage unserer Arbeit ist ein Verhaltenskodex, der auf der Homepage unseres Vereins zu finden ist.
Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Klaus Lehn, Infothek der Sportjugend Hessen, Mai 2015
www.sportjugend-hessen.de