Unser Status

  • Wir sind der größte Sportverein in der Region mit einem vielfältigen Sportangebot
  • In unserem Verein stehen die Bedürfnisse der Mitglieder an erster Stelle
  • Wir bieten Leistungssport, Breiten- und Freizeitsport, Sport in der Prävention und Rehabilitation
  • Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der von engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt wird
  • Wir fühlen uns der Tradition verpflichtet und entwickeln zukunftsorientierte Konzepte
  • In unserem Verein sind Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und Religion willkommen
  • Wir praktizieren eine offene Weltanschauung

Unser Angebot

  • Über 16 Sportangebote organisiert in 12 Abteilungen
  • Ein abwechslungsreiches Kursangebot im AerobicRaum
  • Ein umfangreiches Rehabilitations-Angebot
  • Hochqualifizierte Trainer, Übungsleiter und Betreuer
  • Sport vom Kleinkind- bis zum Seniorenalter
  • Sportangebot in vereinseigener JAHNHALLE mit AerobicRaum und Dojos
  • Viele weitere Sportangebote in öffentlichen Hallen

Unsere Aufgaben

  • Die Integration von Kindern und Jugendlichen fördern
  • Die Vermittlung von Werten einer sozialen Gemeinschaft
  • Das Zusammenleben aller Gesellschaftsschichten ermöglichen

Unsere Ziele

  • Erhalt der derzeitigen und Gewinnung neuer Mitglieder
  • Sportangebote im Breiten- und Leistungssport, im Junioren- und Seniorenbereich
  • Hochwertige Angebote in den Bereichen Fitness, Gesundheit und Rehabilitation
  • Vervielfältigung des Sportangebotes durch Aufnahme aktueller Trendsportarten und spezieller Kurse
  • Ausbau des qualitativ hochwertigen Angebotes durch bestens ausgebildete Übungsleiter und Trainer
  • Kooperationen in gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Kindergärten, Schulen und öffentliche Institutionen
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Inklusion von Menschen mit Behinderung
  • Weitere Verfolgung der Satzungszwecke: Jugendförderung und Betrieb der eigenen Sportstätte
  • Ausgeglichene Haushaltslage und solide Finanzen
  • Öffentliche Wahrnehmung des Vereins durch zeitgemäß angepasste Medien (z.B. Internetauftritt, Werbemassnahmen, öffentliche Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung)
  • Enge Zusammenarbeit mit Institutionen wie Landessportbund, Sportkreis, Turngau oder Stadt und Landkreis

Wir sind ein wichtiger Bestandteil des Lebens in der Sportstadt Bad Hersfeld

Qualitäts- und Gütesiegel des Turnverein Hersfeld 1848 e.V.

Der TV Hersfeld ist stets bestrebt, seinen Mitgliedern in allen Angeboten den höchsten Qualitätsstandard zu bieten. Diese Qualitätsstandards werden von anerkannten Organisationen wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Turnerbund (DTB) oder den Landessportverbänden (LSB) festgelegt und durch zahlreiche Organisationen wie Bundesministerien und Krankenkassen gefördert. Der TV Hersfeld besitzt seit Jahren folgende Qualitätssiegel, die regelmäßig geprüft und neu vergeben werden.


SPORT PRO GESUNDHEIT

Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT, welches gesundheitsorientierte Sportangebote auszeichnet, wurde vom DOSB gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt. Auch das Siegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB des Deutschen Turnerbundes gehört zur Dachmarke SPORT PRO GESUNDHEIT.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich ein großer Prozentsatz der Gesundheitskosten durch Prävention vermeiden lässt. Zugleich ist unstrittig, dass Bewegung und Sport zentrale Bestandteile einer erfolgreichen Prävention sind. SPORT PRO GESUNDHEIT verfolgt daher kurzfristige Ziele wie die Stärkung von physischen und psychosozialen Gesundheitsressourcen sowie die Verminderung von Risikofaktoren. Im Kern zielen die Bemühungen von SPORT PRO GESUNDHEIT aber auf eine langfristige Bindung an gesundheitssportliche Aktivität sowie die Bildung einer eigenen Gesundheitskompetenz, auf eine Nachhaltigkeit also, die sich im Idealfall im lebenslangen Sporttreiben äußert. In besonderem Maße gilt dies für Menschen, die nie oder lange nicht mehr Sport getrieben haben. Sie auf ihrem Weg vom „Nicht-Sportler“ zum „Präventionssportler“ zu begleiten, ist Anspruch und Ansporn zugleich.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, erfüllen sowohl die Kurse, die mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet werden, wie auch deren Übungsleiterinnen und Übungsleiter, als auch die anbietenden Vereine bestimmte Qualitätskriterien.

 

PLUSPUNKT GESUNDHEIT

Der Pluspunkt Gesundheit.DTB ist eine Auszeichnung für besondere Gesundheitssport-Angebote im Verein, die festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Der Pluspunkt Gesundheit.DTB hilft Vereinen, nach außen deutlich zu machen, dass sie über qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitssport verfügen. Weiterhin unterstützt er alle Interessenten dabei, ein für Sie passendes Gesundheitssport-Angebot zu finden. Die Angebote dienen zur Stärkung von physischen und psychosozialen Gesundheitsressourcen, Verminderung von Risikofaktoren, Bewältigung von Beschwerden und Missbefinden, Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität, Verbesserung der Bewegungsverhältnisse. Auf diesen Kernzielen beruhen die Qualitätskriterien für Gesundheitssportangebote, damit ein Kurs mit dem Siegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB ausgezeichnet werden kann. Zielgruppengerechtes Angebot, Übungsleiter-Qualifikation, der Verein als Gesundheitspartner.

REHABILITATIONSSPORT (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der weiteren Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Dieser Sport dient darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung. Vorrangiges Ziel des Reha-Sports ist es, die Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele. Der Reha-Sport richtet sich auch an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen sondern auch z.B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

INTEGRATION DURCH SPORT
Anerkannter Stützpunktverein 2016
INTEGRATION DURCH SPORT ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und in der Umsetzung an die Landessportbände eigenverantwortlich angegliedert. Das zentrale Ziel des Programms ist die Integration der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaft und in den organisierten Sport. Das Programm „Integration durch Sport“, das vom Bundesministerium des Innern gefördert wird, ist zeitgemäß und zukunftsorientiert angelegt und fügt sich in das Gesamtkonzept der Integrationsförderungen der Bundesregierung ein.

Aufsichtspflicht
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Sportvereins (ÜL, Trainer, Helfer) stehen die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht,die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutz an oberster Stelle.
Für den TV Hersfeld gelten folgende Regeln:
Geltungsbereich
Die Aufsichtspflicht gilt für das regelmäßig statt findende Sportangebot, für das ein Kind oder ein Jugendlicher angemeldet ist. Auch für weitere Angebote (Feste, Feiern, Wettkampffahrten, Freizeiten etc.) übernehmen die verantwortlichen Personendie Aufsichtspflicht. Über die genauen Termine der Angebote werden die Eltern schriftlich informiert. Bei bestimmten Angeboten ist eine schriftliche Anmeldung bzw. Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die aufsichtführenden Personen sind für das Geschehen in der genutzten Sportstätte während des bekannten Zeitrahmens verantwortlich. Dazu gehören
auch die Geräteräume und ggf. auch dieUmkleiden, Waschräume oder Toiletten. Eine persönliche Anwesenheit in den Umkleiden sowie in anderen Nebenräumen ist dabei i. A. nicht erforderlich. ÜL und Helfer stehen aber bei Konflikten als klärende Ansprechpartner zur Verfügung und betreten dann ggf. (mit vorheriger Ankündigung) die Umkleiden bzw. begleiten jüngere Kinder auf die Toilette.
Beginn und Ende
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Sportstätte kurz vor Beginn des Angebots. Begleiten Eltern die Kinder auf dem Hin- und Rückweg, überzeugen diese sich davon, dass die Sportstunde wie üblich auch stattfindet und der/die ÜL vor Ort ist.
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abschluss des Sportangebots und bezieht sich auch noch auf die übliche Zeit des Umkleidens und des Überprüfens, ob
die Kinder, die üblicherweise von Begleitpersonen abgeholt werden, auch von diesen in Empfang genommen worden sind.
Unsere ÜL und Helfer sind in der Regel spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sportstunde in der Sportstätte. Nach Ende der Stunde warten sie, bis der/die letzte Teilnehmer/in abgeholt wurde.
Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen als den sonst üblichen Trainingsorten beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abfahrt am Sammel- bzw.Treffpunkt. Sie endet nach Rückkehr am Sammel- bzw.Treffpunkt mit der Übergabe an die Eltern/Begleitpersonen.
Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberichtigten sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie die Kinder/Jugendlichen diesen Weg zurücklegen und ob sie dies eigenständig tun. Bei einem eigenständigen Rückweg sollte der ÜL davon in Kenntnis gesetzt werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder pünktlich abzuholen, um den Übungsleiter/innen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Kinder im Vorschulalter sollten grundsätzlich von den Eltern (oder von diesen beauftragten Personen) zum Sportangebot gebracht bzw. wieder abgeholt werden.
Aufsichtspflicht im Schwimmbad
Die Aufsichtspflicht des Trainers beginnt und endet mit der Schwimmstunde am Beckenrand. Die Anmeldung des Kindes ist durch die Eltern bzw. die beauftragte Person direkt beim ÜL vorzunehmen. Gleichfalls hat das Abholen und damit das Abmelden ebenfalls direkt zu erfolgen. Die Aufsichtspflicht im Umkleideraum und in der Dusche sowie für die Zeit vor und nach der Schwimmstunde obliegt den Eltern und wird vom Verein nicht übernommen.
Allgemeine Regeln
Kinder verlassen die Sportstätte nicht während des Angebots. Sollte es einen wichtigen Grund für das kurzfristige Verlassen der geben (Gang zur Toilette), melden sich die Kinder beim ÜL ab, bzw. lassen sich durch einen Helfer oder ein Elternteil begleiten (gilt für jüngere Kinder). Bei Kindern ist ein vorzeitiges Verlassen eines Sportangebots nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Jugendliche können, nach Absprache mit dem ÜL und nach Darlegung der Gründe (z. B. wichtiger Arzttermin, wichtige schulische Verpflichtungen o.Ä.) auch vorzeitig ein Training verlassen. Grundsätzlich können Eltern gerne bei der Sportstunde ihrer Kinder und Jugendlichen zuschauen. Sie sollten sich allerdings auch auf die Zuschauerrolle beschränken.
Unsere ÜL und Helfer achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen; sie betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder die Duschräume, sie klopfen an, wenn sie die Umkleiden betreten. Pädagogische Grundlage unserer Arbeit ist ein Verhaltenskodex, der auf der Homepage unseres Vereins zu finden ist.
Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Klaus Lehn, Infothek der Sportjugend Hessen, Mai 2015
www.sportjugend-hessen.de

Der Hauptausschuss des Deutschen Sportbundes hat auf seiner Sitzung am 13. Dezember 1997 in Frankfurt den folgenden Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport verabschiedet. (nach  „Übungsleiter“ 3/98)

Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport
1. Präambel

Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.
Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen sind im Grundsatz an einem „humanen Leistungssport“ sowie am Wohl von Kindern und Jugendlichen, an der „mündigen Athletin“ und am „mündigen Athlet“ ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral, Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen.

Dies bedeutet:
Die durch Training zu erreichenden Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen verwirklicht werden. Die Erfolge im Wettkampf sind unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness-Gebots anzustreben.
Dabei gilt:

Die Würde des Menschen hat in Training und Wettkampf immer Vorrang! Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz besondere Bedeutung zu. Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen und den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Wirtschaft und Politik.
Trainerinnen und Trainer können ihre Pflicht nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.
Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und Trainern.
Die Verantwortlichen im deutschen Sport verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle in enger Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser ethisch-moralischen Vorgaben zu schaffen.
Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen stützen und schützen ihre Trainerinnen und Trainer (sowie alle anderen verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern) bei der Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
2. Ehrenkodex

1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.
2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
• Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
• Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
• Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
• Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
• Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
• Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
• Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
• zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
• zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.

Schutz der Kinder im Verein
Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.

Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Alle Lizenzerwerber beim LSB H oder bei der Sportjugend Hessen unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kindeswohl.
Viele Verbände haben diese Regelung übernommen. Viele Vereine lassen sich den Verhaltenskodex von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterzeichnen. Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. Da die Rahmenbedingungen in den Vereinen sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Verhaltensregeln an die konkreten Rahmenbedingungen im Verein angepasst werden; sie dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Verhaltenskodexes stehen. Einige Sportverbände haben eigene Verhaltens- oder Ehrenkodizes entwickelt, die im Allgemenien ebenfalls anerkannt werden können.
Quelle: Sportjugend Hessen
Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat umfassende Informationen zu dem Thema Kindeswohl im Verein erarbeitet und stellt sie auf ihrer Homepage jedem Interessierten zur Verfügung.

Sportjugend Hessen

Der TVH ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen.
Konkret heißt das:

  • der Vorstand hat das Thema aufgenommen
  • alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen haben sich mit diesem Thema befasst (Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes, Verabschiedung vereinsinterner Verhaltensregeln, vereinsinterne Fortbildung, Besuch externer Fortbildungen).
  • der Vorstand klärt, für wen und welche Tätigkeitsbereiche ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen ist.

Gerade als Sportverein übernehmen wir ein hohes Maß an Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit mit den jungen Sporttreibenden sollte daher stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, der angemessenen Wertschätzung und dem erforderlichen Vertrauen. Darüber hinaus ist unsere Aufmerksamkeit zum Schutz der in unserem Übungs- und Trainingsbetrieb betreuten Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch gefordert.
Der TV Hersfeld ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies entsprechend ernst. Der Gesamtvorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und einige Maßnahmen beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im TV Hersfeld beitragen:
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der TV Hersfeld einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, seinen Betreuerinnen und Betreuern, dass sie diesen Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Arbeit im Verein machen.

Bereits seit 1992 gibt es das Landesprogramm „Schule und Verein“ des Hessischen Kultusministeriums. Die Ziele von Schulen und Sportvereine sind weit gefächert, die vier Aspekte „Gesundheitsförderung“, „Sportarten kennenlernen und vertiefen“, „Soziale Ziele“ und „Kooperation Schule/Verein stärken und nutzen“ liegen jedoch vorne. Seit 2015 besteht die Kooperation des TVH mit der Konrad-Duden-Schule im Bereich „Allgemeine Bewegungsförderung“. Weiterhin wird eine Badminton-Arbeitsgruppe mit einem unserem Trainer angeboten und  Mittagsbetreuungen für die Schüler  werden durch uns organisiert.


„Mehr Bewegung in den Kindergarten“ nennt sich die Initiative, die die Sportjugend Hessen zusammen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ins Leben gerufen hat. Die Initiative fördert die Kooperation zwischen Kindergärten und Sportvereinen zur Erweiterung des Bewegungsangebotes in Kindergärten. Frühzeitige Bewegung fördert die motorische, seelische und geistige Entwicklung von Kindern. Aber gerade Kinder im Vorschulalter haben immer weniger Möglichkeiten und Räume, sich angemessen und ausreichend zu bewegen. Der TVH setzt genau an diesem Punkt an und bietet Vorschulkindern die Möglichkeit, dies zu ändern. Er arbeitet mit dem benachbarten Kindergarten „Abenteuerland“ zusammen und ermöglicht den Kindern in der JAHNHALLE vielfältige Bewegungserfahrungen. Unsere entsprechend ausgebildete Übungsleiterin betreut zwei verschiedene Gruppen des Kindergartens.

+ Leitbild des Vereins

Unser Status

  • Wir sind der größte Sportverein in der Region mit einem vielfältigen Sportangebot
  • In unserem Verein stehen die Bedürfnisse der Mitglieder an erster Stelle
  • Wir bieten Leistungssport, Breiten- und Freizeitsport, Sport in der Prävention und Rehabilitation
  • Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der von engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt wird
  • Wir fühlen uns der Tradition verpflichtet und entwickeln zukunftsorientierte Konzepte
  • In unserem Verein sind Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und Religion willkommen
  • Wir praktizieren eine offene Weltanschauung

Unser Angebot

  • Über 16 Sportangebote organisiert in 12 Abteilungen
  • Ein abwechslungsreiches Kursangebot im AerobicRaum
  • Ein umfangreiches Rehabilitations-Angebot
  • Hochqualifizierte Trainer, Übungsleiter und Betreuer
  • Sport vom Kleinkind- bis zum Seniorenalter
  • Sportangebot in vereinseigener JAHNHALLE mit AerobicRaum und Dojos
  • Viele weitere Sportangebote in öffentlichen Hallen

Unsere Aufgaben

  • Die Integration von Kindern und Jugendlichen fördern
  • Die Vermittlung von Werten einer sozialen Gemeinschaft
  • Das Zusammenleben aller Gesellschaftsschichten ermöglichen

Unsere Ziele

  • Erhalt der derzeitigen und Gewinnung neuer Mitglieder
  • Sportangebote im Breiten- und Leistungssport, im Junioren- und Seniorenbereich
  • Hochwertige Angebote in den Bereichen Fitness, Gesundheit und Rehabilitation
  • Vervielfältigung des Sportangebotes durch Aufnahme aktueller Trendsportarten und spezieller Kurse
  • Ausbau des qualitativ hochwertigen Angebotes durch bestens ausgebildete Übungsleiter und Trainer
  • Kooperationen in gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Kindergärten, Schulen und öffentliche Institutionen
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Inklusion von Menschen mit Behinderung
  • Weitere Verfolgung der Satzungszwecke: Jugendförderung und Betrieb der eigenen Sportstätte
  • Ausgeglichene Haushaltslage und solide Finanzen
  • Öffentliche Wahrnehmung des Vereins durch zeitgemäß angepasste Medien (z.B. Internetauftritt, Werbemassnahmen, öffentliche Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung)
  • Enge Zusammenarbeit mit Institutionen wie Landessportbund, Sportkreis, Turngau oder Stadt und Landkreis

Wir sind ein wichtiger Bestandteil des Lebens in der Sportstadt Bad Hersfeld

+ geprüfte Qualität

Qualitäts- und Gütesiegel des Turnverein Hersfeld 1848 e.V.

Der TV Hersfeld ist stets bestrebt, seinen Mitgliedern in allen Angeboten den höchsten Qualitätsstandard zu bieten. Diese Qualitätsstandards werden von anerkannten Organisationen wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Turnerbund (DTB) oder den Landessportverbänden (LSB) festgelegt und durch zahlreiche Organisationen wie Bundesministerien und Krankenkassen gefördert. Der TV Hersfeld besitzt seit Jahren folgende Qualitätssiegel, die regelmäßig geprüft und neu vergeben werden.


SPORT PRO GESUNDHEIT

Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT, welches gesundheitsorientierte Sportangebote auszeichnet, wurde vom DOSB gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt. Auch das Siegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB des Deutschen Turnerbundes gehört zur Dachmarke SPORT PRO GESUNDHEIT.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich ein großer Prozentsatz der Gesundheitskosten durch Prävention vermeiden lässt. Zugleich ist unstrittig, dass Bewegung und Sport zentrale Bestandteile einer erfolgreichen Prävention sind. SPORT PRO GESUNDHEIT verfolgt daher kurzfristige Ziele wie die Stärkung von physischen und psychosozialen Gesundheitsressourcen sowie die Verminderung von Risikofaktoren. Im Kern zielen die Bemühungen von SPORT PRO GESUNDHEIT aber auf eine langfristige Bindung an gesundheitssportliche Aktivität sowie die Bildung einer eigenen Gesundheitskompetenz, auf eine Nachhaltigkeit also, die sich im Idealfall im lebenslangen Sporttreiben äußert. In besonderem Maße gilt dies für Menschen, die nie oder lange nicht mehr Sport getrieben haben. Sie auf ihrem Weg vom „Nicht-Sportler“ zum „Präventionssportler“ zu begleiten, ist Anspruch und Ansporn zugleich.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, erfüllen sowohl die Kurse, die mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet werden, wie auch deren Übungsleiterinnen und Übungsleiter, als auch die anbietenden Vereine bestimmte Qualitätskriterien.

 

PLUSPUNKT GESUNDHEIT

Der Pluspunkt Gesundheit.DTB ist eine Auszeichnung für besondere Gesundheitssport-Angebote im Verein, die festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Der Pluspunkt Gesundheit.DTB hilft Vereinen, nach außen deutlich zu machen, dass sie über qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitssport verfügen. Weiterhin unterstützt er alle Interessenten dabei, ein für Sie passendes Gesundheitssport-Angebot zu finden. Die Angebote dienen zur Stärkung von physischen und psychosozialen Gesundheitsressourcen, Verminderung von Risikofaktoren, Bewältigung von Beschwerden und Missbefinden, Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität, Verbesserung der Bewegungsverhältnisse. Auf diesen Kernzielen beruhen die Qualitätskriterien für Gesundheitssportangebote, damit ein Kurs mit dem Siegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB ausgezeichnet werden kann. Zielgruppengerechtes Angebot, Übungsleiter-Qualifikation, der Verein als Gesundheitspartner.

REHABILITATIONSSPORT (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der weiteren Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Dieser Sport dient darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung. Vorrangiges Ziel des Reha-Sports ist es, die Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele. Der Reha-Sport richtet sich auch an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen sondern auch z.B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

INTEGRATION DURCH SPORT
Anerkannter Stützpunktverein 2016
INTEGRATION DURCH SPORT ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und in der Umsetzung an die Landessportbände eigenverantwortlich angegliedert. Das zentrale Ziel des Programms ist die Integration der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaft und in den organisierten Sport. Das Programm „Integration durch Sport“, das vom Bundesministerium des Innern gefördert wird, ist zeitgemäß und zukunftsorientiert angelegt und fügt sich in das Gesamtkonzept der Integrationsförderungen der Bundesregierung ein.

+ Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Sportvereins (ÜL, Trainer, Helfer) stehen die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht,die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutz an oberster Stelle.
Für den TV Hersfeld gelten folgende Regeln:
Geltungsbereich
Die Aufsichtspflicht gilt für das regelmäßig statt findende Sportangebot, für das ein Kind oder ein Jugendlicher angemeldet ist. Auch für weitere Angebote (Feste, Feiern, Wettkampffahrten, Freizeiten etc.) übernehmen die verantwortlichen Personendie Aufsichtspflicht. Über die genauen Termine der Angebote werden die Eltern schriftlich informiert. Bei bestimmten Angeboten ist eine schriftliche Anmeldung bzw. Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die aufsichtführenden Personen sind für das Geschehen in der genutzten Sportstätte während des bekannten Zeitrahmens verantwortlich. Dazu gehören
auch die Geräteräume und ggf. auch dieUmkleiden, Waschräume oder Toiletten. Eine persönliche Anwesenheit in den Umkleiden sowie in anderen Nebenräumen ist dabei i. A. nicht erforderlich. ÜL und Helfer stehen aber bei Konflikten als klärende Ansprechpartner zur Verfügung und betreten dann ggf. (mit vorheriger Ankündigung) die Umkleiden bzw. begleiten jüngere Kinder auf die Toilette.
Beginn und Ende
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Sportstätte kurz vor Beginn des Angebots. Begleiten Eltern die Kinder auf dem Hin- und Rückweg, überzeugen diese sich davon, dass die Sportstunde wie üblich auch stattfindet und der/die ÜL vor Ort ist.
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abschluss des Sportangebots und bezieht sich auch noch auf die übliche Zeit des Umkleidens und des Überprüfens, ob
die Kinder, die üblicherweise von Begleitpersonen abgeholt werden, auch von diesen in Empfang genommen worden sind.
Unsere ÜL und Helfer sind in der Regel spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sportstunde in der Sportstätte. Nach Ende der Stunde warten sie, bis der/die letzte Teilnehmer/in abgeholt wurde.
Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen als den sonst üblichen Trainingsorten beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abfahrt am Sammel- bzw.Treffpunkt. Sie endet nach Rückkehr am Sammel- bzw.Treffpunkt mit der Übergabe an die Eltern/Begleitpersonen.
Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberichtigten sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie die Kinder/Jugendlichen diesen Weg zurücklegen und ob sie dies eigenständig tun. Bei einem eigenständigen Rückweg sollte der ÜL davon in Kenntnis gesetzt werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder pünktlich abzuholen, um den Übungsleiter/innen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Kinder im Vorschulalter sollten grundsätzlich von den Eltern (oder von diesen beauftragten Personen) zum Sportangebot gebracht bzw. wieder abgeholt werden.
Aufsichtspflicht im Schwimmbad
Die Aufsichtspflicht des Trainers beginnt und endet mit der Schwimmstunde am Beckenrand. Die Anmeldung des Kindes ist durch die Eltern bzw. die beauftragte Person direkt beim ÜL vorzunehmen. Gleichfalls hat das Abholen und damit das Abmelden ebenfalls direkt zu erfolgen. Die Aufsichtspflicht im Umkleideraum und in der Dusche sowie für die Zeit vor und nach der Schwimmstunde obliegt den Eltern und wird vom Verein nicht übernommen.
Allgemeine Regeln
Kinder verlassen die Sportstätte nicht während des Angebots. Sollte es einen wichtigen Grund für das kurzfristige Verlassen der geben (Gang zur Toilette), melden sich die Kinder beim ÜL ab, bzw. lassen sich durch einen Helfer oder ein Elternteil begleiten (gilt für jüngere Kinder). Bei Kindern ist ein vorzeitiges Verlassen eines Sportangebots nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Jugendliche können, nach Absprache mit dem ÜL und nach Darlegung der Gründe (z. B. wichtiger Arzttermin, wichtige schulische Verpflichtungen o.Ä.) auch vorzeitig ein Training verlassen. Grundsätzlich können Eltern gerne bei der Sportstunde ihrer Kinder und Jugendlichen zuschauen. Sie sollten sich allerdings auch auf die Zuschauerrolle beschränken.
Unsere ÜL und Helfer achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen; sie betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder die Duschräume, sie klopfen an, wenn sie die Umkleiden betreten. Pädagogische Grundlage unserer Arbeit ist ein Verhaltenskodex, der auf der Homepage unseres Vereins zu finden ist.
Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Klaus Lehn, Infothek der Sportjugend Hessen, Mai 2015
www.sportjugend-hessen.de
+ Ehrenkodex Trainer

Der Hauptausschuss des Deutschen Sportbundes hat auf seiner Sitzung am 13. Dezember 1997 in Frankfurt den folgenden Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport verabschiedet. (nach  „Übungsleiter“ 3/98)

Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport
1. Präambel

Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.
Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen sind im Grundsatz an einem „humanen Leistungssport“ sowie am Wohl von Kindern und Jugendlichen, an der „mündigen Athletin“ und am „mündigen Athlet“ ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral, Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen.

Dies bedeutet:
Die durch Training zu erreichenden Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen verwirklicht werden. Die Erfolge im Wettkampf sind unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness-Gebots anzustreben.
Dabei gilt:

Die Würde des Menschen hat in Training und Wettkampf immer Vorrang! Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz besondere Bedeutung zu. Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen und den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Wirtschaft und Politik.
Trainerinnen und Trainer können ihre Pflicht nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.
Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und Trainern.
Die Verantwortlichen im deutschen Sport verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle in enger Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser ethisch-moralischen Vorgaben zu schaffen.
Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen stützen und schützen ihre Trainerinnen und Trainer (sowie alle anderen verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern) bei der Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
2. Ehrenkodex

1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.
2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
• Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
• Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
• Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
• Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
• Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
• Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
• Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
• zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
• zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.

+ Kindeswohl

Schutz der Kinder im Verein
Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.

Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Alle Lizenzerwerber beim LSB H oder bei der Sportjugend Hessen unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kindeswohl.
Viele Verbände haben diese Regelung übernommen. Viele Vereine lassen sich den Verhaltenskodex von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterzeichnen. Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. Da die Rahmenbedingungen in den Vereinen sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Verhaltensregeln an die konkreten Rahmenbedingungen im Verein angepasst werden; sie dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Verhaltenskodexes stehen. Einige Sportverbände haben eigene Verhaltens- oder Ehrenkodizes entwickelt, die im Allgemenien ebenfalls anerkannt werden können.
Quelle: Sportjugend Hessen
Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat umfassende Informationen zu dem Thema Kindeswohl im Verein erarbeitet und stellt sie auf ihrer Homepage jedem Interessierten zur Verfügung.

Sportjugend Hessen

Der TVH ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen.
Konkret heißt das:

  • der Vorstand hat das Thema aufgenommen
  • alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen haben sich mit diesem Thema befasst (Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes, Verabschiedung vereinsinterner Verhaltensregeln, vereinsinterne Fortbildung, Besuch externer Fortbildungen).
  • der Vorstand klärt, für wen und welche Tätigkeitsbereiche ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen ist.

Gerade als Sportverein übernehmen wir ein hohes Maß an Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit mit den jungen Sporttreibenden sollte daher stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, der angemessenen Wertschätzung und dem erforderlichen Vertrauen. Darüber hinaus ist unsere Aufmerksamkeit zum Schutz der in unserem Übungs- und Trainingsbetrieb betreuten Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch gefordert.
Der TV Hersfeld ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies entsprechend ernst. Der Gesamtvorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und einige Maßnahmen beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im TV Hersfeld beitragen:
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der TV Hersfeld einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, seinen Betreuerinnen und Betreuern, dass sie diesen Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Arbeit im Verein machen.

+ Kooperationen

Bereits seit 1992 gibt es das Landesprogramm „Schule und Verein“ des Hessischen Kultusministeriums. Die Ziele von Schulen und Sportvereine sind weit gefächert, die vier Aspekte „Gesundheitsförderung“, „Sportarten kennenlernen und vertiefen“, „Soziale Ziele“ und „Kooperation Schule/Verein stärken und nutzen“ liegen jedoch vorne. Seit 2015 besteht die Kooperation des TVH mit der Konrad-Duden-Schule im Bereich „Allgemeine Bewegungsförderung“. Weiterhin wird eine Badminton-Arbeitsgruppe mit einem unserem Trainer angeboten und  Mittagsbetreuungen für die Schüler  werden durch uns organisiert.


„Mehr Bewegung in den Kindergarten“ nennt sich die Initiative, die die Sportjugend Hessen zusammen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ins Leben gerufen hat. Die Initiative fördert die Kooperation zwischen Kindergärten und Sportvereinen zur Erweiterung des Bewegungsangebotes in Kindergärten. Frühzeitige Bewegung fördert die motorische, seelische und geistige Entwicklung von Kindern. Aber gerade Kinder im Vorschulalter haben immer weniger Möglichkeiten und Räume, sich angemessen und ausreichend zu bewegen. Der TVH setzt genau an diesem Punkt an und bietet Vorschulkindern die Möglichkeit, dies zu ändern. Er arbeitet mit dem benachbarten Kindergarten „Abenteuerland“ zusammen und ermöglicht den Kindern in der JAHNHALLE vielfältige Bewegungserfahrungen. Unsere entsprechend ausgebildete Übungsleiterin betreut zwei verschiedene Gruppen des Kindergartens.

Menü